Welche Bauweise wird ausgeführt?

Unsere Gebäude werden gemäß dem jeweils zum Zeitpunkt der Baueingabe gültigen Gebäudeenergiegesetz (GeG) erstellt. Hierzu werden die Außenwände aus hochwärmedämmendem Ziegelmauerwerk (z.B. Schlagmann POROTON-S10 oder gleichwertig mit integrierter Wärmedämmung aus natürlichem und daher wohnklimatisch gesundem Vulkangestein Perlit) hergestellt. Als energieeffiziente Heizungssysteme kommen von Seiten der Anlagentechnik eine Gasheizung in Verbindung mit Solarthermie, eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Luftwärmepumpe zur Ausführung. An unseren Bauvorhaben werden im Auftrag des Generalunternehmers von unabhängigen Sachverständigen (z.B.TÜV Süd oder DEKRA) eine Baubegutachtung sowie eine Begutachtung der gebäudetechnischen Ausrüstung durchgegeführt. Die jeweilige objektspezifische Bauausführung entnehmen Sie bitte der Objektbaubeschreibung.

 

Kann ich Sonder- bzw. Umbauwünsche realisieren?

Sonder- und Umbauwünsche können vor Baubeginn gerne realisiert werden, vorausgesetzt die übrige Planung wird nicht negativ beeinflusst und alle einschlägigen Normen und Bauvorschriften werden eingehalten. Auch nach Beginn der Arbeiten können Änderungen noch vorgenommen werden, allerdings unter Berücksichtigung des aktuellen Baufortschritts.

 

Wie ist die Bezahlung geregelt?

Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Übergabe alle offenen Beträge, d.h. die einzelnen Raten für die Wohnung gemäß Ihrem Vertrag, die Abrechnung für etwaige von Ihnen vereinbarte Sonderwünsche und auch der vertragliche, 5%-ige Sicherheitseinbehalt gem. FoSiG überwiesen sein müssen, damit wir Ihnen die Schlüssel für Ihre neue Wohnung übergeben können.

 

Wer ist mein Ansprechpartner während der Bauzeit?

Während der gesamten Bauzeit steht Ihnen die RS Solidwohnbau gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen zum Bauablauf oder bei rein technischen Fragen können Sie sich aber auch direkt an den jeweiligen zuständigen Bauingenieur für Ihr Objekt wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten erhalten Sie beim Kauf Ihrer Wohnung.

 

Wie geht die ܜbergabe von statten?

Die Übergabe des Objekts an die verschiedenen Käufer besteht aus zwei Komponenten: Vorab die Übergabe des Gemeinschaftseigentums, bei der alle Käufer sowie RS Solidwohnbau anwesend sind und bei der alle gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile abgenommen werden.

Dann, nach erfolgter Baubegutachtung (im Auftrag des GU) durch einen unabhängigen Sachverständigen (z.B.TÜV Süd oder DEKRA) erfolgt die Übergabe der einzelnen Wohnungen an die Käufer. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unter “Wie ist die Bezahlung geregelt”. Bei diesem Übergabetermin werden alle eventuell noch ausstehenden Restarbeiten in ein Übergabeprotokoll aufgenommen, das von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird. Anschliessend werden Ihnen Ihre neuen Wohnungsschlüssel übergeben und die besenreine Wohnung kann bezogen werden.